Schadstoffsanierung

Arbeiten nach TRGS 519 / 521 und DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128)

Wir sorgen für die Entfernung und Entsorgung gesundheitsgefährdender Materialien wie z.B. Asbest und anderer Gefahrenstoffe und bieten eine sichere Ausführung der Arbeiten. Unsere Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit gefährlichen Abfällen und verfügen über Erfahrung und entsprechende Sachkundenachweise auf diesem Gebiet. Alle unsere Maßnahmen stehen im Einklang mit den geltenden Vorschriften, wie zum Beispiel der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519. Durch sorgfältige Begutachtung und Beratung, Planung und Kalkulation sowie fachgerechte Demontage und saubere Trennung der verschiedenen Baumaterialien sinken die Entsorgungskosten und die Belastungsfaktoren für Umwelt und Umfeld.